Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Funktion als Hausmeister
möchte ich anfragen, ob eine Veräußerung grundsätzlich von beweglichen Nachlassgegenständen möglich ist. es bleiben immer wieder Hinterlassenschaften in Wohnungen bei Ableben oder plötzliches Wohnungsverlassen
Ich habe konkretes Kaufinteresse an folgenden Gegenständen wie Schmuck, Uhren, Porzellan, Gemälden und dekorative Einrichtungs und Sammlungsgegenstände. Fahrräder, Kleidung, Elektrogeräte usw. sollte etwas anfallen und
Sollte dann ein Verkauf in Betracht kommen, bitte ich um kurze Information
ob in welcher Form eine Besichtigung möglich, und wie die Verkaufsmodalitäten gestaltet werden.
Eine zeitnahe seröse und diskrete Abwicklung sowie sofortige Zahlung sind meinerseits gewährleistet.
Ich bedanke mich im Voraus für ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Steinbach
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihrer Funktion als Hausmeister
möchte ich anfragen, ob eine Veräußerung grundsätzlich von beweglichen Nachlassgegenständen möglich ist. es bleiben immer wieder Hinterlassenschaften in Wohnungen bei Ableben oder plötzliches Wohnungsverlassen
Ich habe konkretes Kaufinteresse an folgenden Gegenständen wie Schmuck, Uhren, Porzellan, Gemälden und dekorative Einrichtungs und Sammlungsgegenstände. Fahrräder, Kleidung, Elektrogeräte usw. sollte etwas anfallen und
Sollte dann ein Verkauf in Betracht kommen, bitte ich um kurze Information
ob in welcher Form eine Besichtigung möglich, und wie die Verkaufsmodalitäten gestaltet werden.
Eine zeitnahe seröse und diskrete Abwicklung sowie sofortige Zahlung sind meinerseits gewährleistet.
Ich bedanke mich im Voraus für ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Fred Steinbach